In der Unternehmensberichterstattung wird immer mehr Transparenz gefordert. Die Finanzberichterstattung allein reicht nicht mehr aus. Es wird erwartet, dass alle Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen mit einem ESG-Bericht offen auf den Tisch gelegt werden.

Was in der Schweiz bisher nur Grossunternehmen betrifft, wird in Zukunft auch für KMUs, Genossenschaften und Stiftungen ein Thema sein.

Was ist ein ESG-Bericht?

ESG steht für Umwelt (Environment), Gesellschaft (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance). ESG-Berichte oder -Reportings legen offen, wie sich unternehmerische Umwelt-, Sozial- und Governance-Initiativen auf die finanzielle Leistung des Unternehmens auswirken.

2004 wurde der Begriff und das Konzept für die ESG-Kriterien von der «Global Compact Initiative» der Vereinten Nationen eingeführt. Sie hatte sich zum Ziel gesetzt, für Analysten und Anleger ein Normenset zu Verfügung zu stellen, das auf den «Sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren» der Vereinten Nationen basieren sollte.

Sechs Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen
 

  1. Wir werden ESG in die Investmentanalyse und Entscheidungsfindungsprozesse einbeziehen.
  2. Wir werden aktiver Inhaber sein und ESG-Themen in unsere Eigentümerpolitik und -praxis integrieren.
  3. Wir werden auf angemessene Offenlegung von ESG-Themen bei den Unternehmen, in die wir investieren, achten.
  4. Wir werden die Akzeptanz und die Umsetzung der Grundsätze in der Investmentindustrie vorantreiben.
  5. Wir werden zusammenarbeiten, um die Effektivität bei der Umsetzung der Grundsätze zu steigern.
  6. Wir werden über unsere Aktivitäten und Fortschritte bei der Umsetzung der Grundsätze berichten.

Quelle: PRI Reporting Framework 2016, Main definitions UNEP Finance Initiative, November 2015, unpri.org

Anstieg der Unterzeichnenden der PRI

Die Anzahl der Unternehmen, welche die Prinzipien für verantwortliches Investieren unterzeichneten haben, betrug Ende 2021 knapp 4000. Sie stammen aus rund 50 Ländern. Das verwaltete Vermögen belief sich auf etwa 120 Milliarden Dollars.

Immer mehr Anleger wollen ihr Kapital in Unternehmen einbringen, die den ökologischen und sozialen Fussabdruck der Wirtschaft verringern. Dazu liefern die ESG-Reports den Anlegern den entsprechenden Einblick. Die ESG-Faktoren können erhebliche Auswirkungen auf den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens haben und beeinflussen deshalb die Entscheidungen von Investoren.

Das bedeutet, dass der ESG-Report dazu beitragen kann, ein Unternehmen zu stärken. Doch worum geht es bei dieser nicht-finanziellen Berichterstattung?

Worum geht es beim ESG-Reporting?

Unternehmen zeigen mit der Erstellung eines ESG-Reportings welchen Stellenwert die Themen Umwelt, Soziales und Governance in ihrem Unternehmen einnehmen und wie sie ihrer Verantwortung in Bezug auf die damit verbundenen Fragen nachkommen. Die Stakeholder erhalten auf diese Weise Kenntnis über die Auswirkungen aber auch die möglichen Risiken für das Unternehmen in diesen Bereichen.

Die Analyse der ESG-Tätigkeiten beinhaltet quantitative und qualitative Angaben. Sie schaffen eine Grundlage für Investitionsentscheide. Mangelhafte Leistungen in Sachen Umwelt, fehlendes soziales Engagement oder eine schlechte Unternehmensführung können ein höheres finanzielles Risiko darstellen und Anleger von einer Investition abhalten. Mit der ESG-Analyse helfen Sie Investoren die Investitionsrisiken besser einzuschätzen. Unternehmen, die sich für eine Verbesserung ihrer Leistungen in Bezug auf die ESG-Kriterien engagieren und ihre Aktivitäten transparent dokumentieren, zeigen, dass sie potenzielle Risiken minimieren, um so nachhaltig und langfristig Erträge zu erwirtschaften.

Unternehmen, die bezüglich ESG keine Transparenz liefern, verspielen schlimmstenfalls das Vertrauen (potenzieller) Anleger. Das Deloitte Center for Financial Services geht davon aus, dass im Jahr 2025 bereits 50% aller professionell verwalteten Anlagen in den Vereinigten Staaten auf ESG-Anlagen entfallen werden.

Welche ESG-Kriterien gibt es?

Eine internationale Norm gibt es bisher nicht. Es gibt Standards und Rahmenwerke für das ESG-Reporting, die sehr unterschiedlich sind. Die Kriterien werden ausserdem je nach unternehmerischer Tätigkeit unterschiedlich gewichtet, was einen Vergleich kaum zulässt. 

 

Hier einige allgemeine Kriterien:

In Bezug auf die Umwelt zeigt der ESG-Bericht, wie Energie genutzt und verbraucht wird und wie das Unternehmen mit den Auswirkungen dieser Energienutzung auf Umwelt und Klima umgeht. Das sind beispielsweise Faktoren wie Treibhausgasemissionen, CO2-Einsparungen, Wasser- und Energieverbrauch, Abholzung, Abfallaufkommen etc.

Die Umweltkriterien werden in drei «Scopes» eingeteilt.

  • Scope 1: direkt vom Unternehmen erzeugte Emissionen (z.B. eigener Fuhrpark, Heizkessel)
  • Scope 2:  Emissionen aus der Nutzung eingekaufter Energie (z.B. Elektrizität, Fernwärme)
  • Scope 3: Emissionen, die nicht direkt zum Unternehmen gehören (z.B. Geschäftsreisen, eingekaufte Waren)
     

Soziale Kriterien (Social)

Im Hinblick auf soziale Kriterien wird untersucht, wie ein Unternehmen seine Mitarbeitenden behandelt, fördert und die Unternehmenskultur gestaltet. Darüber hinaus wird berücksichtigt, wie sich dieses Engagement als Beitrag zur Gesellschaft im Allgemeinen bewerten lässt. Dazu gehören:

  • Inklusivität
  • Diversität
  • Gleichstellung
  • Mitarbeiterengagement
  • Kundenzufriedenheit
  • Datenschutz
  • Arbeitssicherheit
  • Verbindungen zu und Engagement bei gemeinnützigen Organisationen
  • Achtung und Einhaltung von Menschenrechten
  • Achtung und Einhaltung von Arbeitsnormen

 

Unternehmerische Kriterien (Governance)

Im Bereich der Unternehmensführung werden das interne Kontrollsystem, Praktiken und Verfahren eines Unternehmens sowie die Art und Weise, wie das Unternehmen Verstössen zuvorkommt, analysiert. Dieses Kriterium schliesst die Kommunikation des Unternehmens mit den Aufsichtsbehörden ein. Untersucht wird u.a.:

  • Entlohnung der Geschäftsführung
  • Zusammenstellung des Vorstands
  • Struktur von Prüfungsausschüssen
  • unabhängiges Agieren des Aufsichtsrats
  • interne Kontrollverfahren
  • Aktionärsrechte


Des Weiteren erfolgt eine Prüfung hinsichtlich Bestechung und Korruption sowie Lobbyarbeit.

Unterschied zwischen Standards und Rahmenwerken?

Standards

Standards helfen beim Vergleich von Berichten. Sie bieten detaillierte Strukturen, einschliesslich spezifischer Metriken und detaillierter Kriterien. Es gibt keine global einheitlichen ESG-Berichterstattungsstandards. Dies steht dem Bemühen von Unternehmen entgegen, Anlegern qualitativ hochwertige und aussagekräftige Daten zu liefern. Es lohnt sich, für die Erstellung eines ESG-Berichts mit Experten zusammenzuarbeiten, um eine passende ESG-Strategie zu entwickeln.

 

Häufig richten sich Unternehmen nach den Kriterien und Leitsätzen der sogenannten Global Reporting Initiative (GRI) aus. Neben den Richtlinien des GRI existieren viele weitere Standards. Beispiele dafür sind der SDG-Kompass, der auf den 17 Nachhaltigkeitszielen der UN basiert, der Deutsche Nachhaltigkeitskodex, ein branchenübergreifender Transparenzstandard sowie die oben erwähnten Kriterien der UN Global Compact Initiative. Zwischen den einzelnen Standards gibt es viele inhaltliche Überschneidungen – die Schwerpunkte der einzelnen Standards fallen jedoch teils sehr unterschiedlich aus.

Rahmenwerke

Neben den Standards existieren die sogenannten Rahmenwerke. Sie kommen zum Zug, wenn die Standards nicht eindeutig sind. Mit einer Reihe allgemeiner Grundsätze, die eine Orientierungshilfe zu den Themen bieten, bilden sie einen Rahmen für die ESG-Berichterstattung. Sie schreiben jedoch keine Methodik für die Art der Datenerfassung oder die Organisation vor.  Es liegt im freien Ermessen jedes Unternehmens den Rahmen zu interpretieren und anzupassen.

Letztendlich ist der am besten geeignete ESG-Rahmen derjenige, der mit den Vorschriften der Region übereinstimmt und den relevanten Interessengruppen transparente, relevante und aussagekräftige Informationen liefert. (esg.tech.de/glossary)

ESG-Rating-Agenturen verhindern Greenwashing

Damit die Unternehmen nicht nur Greenwashing betreiben ist es wichtig, dass die ESG-Kriterien von unabhängigen Instanzen kontrolliert werden. Dazu wurden spezielle ESG-Rating-Agenturen ins Leben gerufen. Diese Agenturen sammeln Auskünfte zu Umweltschutz, sozialen Aspekten und Unternehmensführung. Anschliessend werden diese Informationen in Form von Reports den Banken, Fondgesellschaften und Stakeholdern zur Verfügung gestellt.

ESG-Berichtsrahmen und Scoring sind strategisch relevant

Richtig eingesetzt werden der ESG-Berichtsrahmen und die ESG-Bewertung (ESG-Scoring) zu strategischen Instrumenten. Mit der Veröffentlichung der ESG-Leistungsdaten zeigt ein Unternehmen, dass es nicht nur sich selbst, sondern auch seine Stakeholder vor ESG-Risiken schützt.

 

Beispiele dazu:

  • Investoren sind eher bereit zu investieren, wenn sie sehen, dass ein Unternehmen über eine ethische Lieferkette verfügt. Es zeigt, dass dem Unternehmen ethisches Handeln wichtig ist.
  • Kreditgeber sind möglicherweise eher bereit, Finanzierungen zu bewilligen, wenn ein Unternehmen Massnahmen zur Verringerung seines ökologischen Fussabdrucks ergreift. Das Unternehmen stellt dadurch langfristig ein geringeres Risiko dar. 

Welche Unternehmen erstellen ESG-Berichte?

In vielen Ländern erfolgt die Berichterstattung derzeit noch auf freiwilliger Basis. In der Europäischen Union gilt seit 2023 für kapitalmarktorientierte und Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitenden, über 40 Millionen Euro Umsatz und mehr als 20 Millionen Euro Bilanzsumme (mindestens zwei dieser Kriterien müssen erfüllt sein) die Pflicht zur Erstellung eines ESG-Berichts. Doch schon ab 2026 werden auch kleinere Unternehmen in der Europäischen Union ESG-Berichte erstellen müssen.

 

Weltweit gibt es immer mehr Vorschriften bezüglich der Berichterstattung von ESG-Daten. Unternehmen, die freiwillig ESG-Kriterien im Rahmen von Geschäftsstrategie und -zweck veröffentlichen, arbeiten proaktiv und zukunftsorientiert.

Situation bezüglich ESG-Pflichten in der Schweiz

Seit Anfang 2022 ist in der Schweiz der Artikel 964 OR in Kraft, der indirekte Gegenvorschlag zur Konzernverantwortungsinitiative. Dementsprechend werden Unternehmen, die sich als «Gesellschaft des öffentlichen Interesses» qualifizieren und zusammen mit den von ihnen kontrollierten Tochtergesellschaften mindestens 500 Vollzeitstellen sowie mindestens 20 Millionen Franken Bilanzsumme oder 40 Millionen Franken Umsatz aufweisen, gesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der nicht-finanziellen Berichterstattung Rechenschaft abzulegen über:

(a) Umweltbelange (insbesondere die CO2-Ziele)

(b) Sozialbelange

(c) Arbeitnehmerbelange

(d) Achtung der Menschenrechte

(e) Bekämpfung der Korruption

Marcel Meyer, Leiter Sustainability Services bei Deloitte sagt in einem Artikel in der Schweizerischen Handelszeitung (SHZ), es sei absehbar, dass Banken und Versicherungen künftig auch von ihren KMU-Kunden Transparenz bezüglich Environment-, Social- und Governance-Belangen (ESG) erwarten.

 

«Wer selbst rapportieren und Bericht erstatten muss, benötigt auch entsprechende Daten von Zulieferern und Partnern.» 
Marcel Meyer, Leiter Sustainability Services, Deloitte

 

Er ist überzeugt, dass in der Schweiz auch mittelständische Unternehmen nicht um ein Nachhaltigkeits-Reporting herumkommen werden. (SHZ, 29.6.2022)

 

Unterschied zwischen Nachhaltigkeits- und ESG-Bericht?

Zwischen ESG- und Nachhaltigkeitsbericht gibt es Parallelen. Doch während sich letzterer damit befasst, wie ein Unternehmen die Umwelt und die Gesellschaft beeinflusst, legt der ESG-Bericht offen, wie sich Umwelt-, Sozial- und Governance-Initiativen auf die finanzielle Leistung eines Unternehmens auswirken. Das heisst der ESG-Bericht hat viel zu tun mit einer Risikoberichterstattung.

 

Ein entscheidender Unterschied zwischen Nachhaltigkeits- und einem ESG-Reporting liegt speziell im Erfassen der Scopes. Während sich Nachhaltigkeitsberichte in der Regel mit der Bilanzierung von direkten Emissionen (Scope 1 und 2) begnügen, ziehen ESG-Reports darüber hinaus Bilanz, wie es bezüglich indirekter Emissionen (Scope 3) steht.
 

Auf die ESG-Reports eines Unternehmens achten vor allem Investoren. Das liegt darin begründet, dass sie dank der ESG-Berichte besser erkennen, wie es in der Gesamtheit um die nachhaltigen Werte eines Unternehmens bestellt ist. Nachhaltigkeitsberichten wird demgegenüber nachgesagt, dass das Hauptgewicht auf die Markenbildung und das Image gelegt werde.

 

In einem im Juni 2021 erschienenen Bericht, stellte Gartner fest, dass in 2020 

  • 85% der Anleger ESG-Faktoren bei ihren Investitionen berücksichtigten
  • Investoren ESG-Investitionen für sicherere und stabilere Anlagen halten
  • 91% der Banken ESG-Faktoren überwachen
  • ESG-Überlegungen einige Versicherer dazu veranlasst haben, die Deckung oder Investitionen in bestimmten Sektoren zu begrenzen
  • 69% der Banken ihre Kreditportfolios auf ESG-Risiken überprüfen

 

Jeder dieser Befunde steht für die Lebensfähigkeit von Organisationen.

 

Ein ESG-Bericht gibt Kapitalanlegern wichtige Anhaltspunkte zur Prüfung einer Investition. Nachhaltig agierende Unternehmen sind für Investoren attraktiv. Dabei geht es nicht nur um persönliche Motive, wie Werthaltung und Gewissen, sondern in erster Linie um den finanziellen Erfolg. Tatsächlich bergen nicht nachhaltig agierende Unternehmen für Investoren ein gewisses finanzielles Risiko. Diese Unternehmen sind nicht vorbereitet auf die Anforderungen, welche Institutionen und die Gesellschaft vermehrt in Hinsicht auf nachhaltiges und verantwortungsvolles unternehmerisches Handeln fordern.

 

Ein jährlicher ESG-Bericht sorgt für Transparenz und Vertrauen – auch dann, wenn Verbesserungsbedarf besteht. Fortschritte werden rasch wahrgenommen. Es ist sinnvoll, den ESG-Bericht nicht gleichzeitig mit der regulären Geschäftsberichterstattung zu veröffentlichen. Nur so erhält er die ungeteilte Aufmerksamkeit der Investoren.

 

Erstellung des ESG-Berichts

Das Potenzial des ESG-Berichts ist gross. Doch ist die Erstellung mit viel Aufwand verbunden. Meist sind mehrere Personen gleichzeitig daran beteiligt. Hier kann ein Publikationssystem Unterstützung bieten. Vielleicht verwendet Ihr Unternehmen für die Erstellung des Geschäftsberichts oder von Factsheets bereits ein solches System. Je mehr Publikationen ein Unternehmen erstellt, umso kostengünstiger wird die Nutzung einer Redaktions- und Publikationslösung. Sie beschleunigt und vereinfacht die Erstellung und ermöglicht mehreren Personen gleichzeitig an der Publikation zu arbeiten. Weil die Publikationen zentral abgelegt und verwaltet werden, arbeiten alle Beteiligten immer an der aktuellen Version. Ausserdem erhalten Sie mit einem Publikationssystem ohne Mehraufwand per Knopfdruck die druckfähige, wie auch die Webversion ihres Berichts.

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Fazit

Unternehmen werden immer mehr in die Pflicht genommen. War es ursprünglich ein einfacher Nachhaltigkeitsbericht, so ist es heute der ESG-Report, der nach und nach zur Pflicht wird. Es sind nicht mehr allein die «traditionellen» Finanzzahlen, mit welchen ein Unternehmen von Aktionären und Investoren beurteilt wird, sondern auch der Umgang mit der Umwelt, sozialen Themen und der Unternehmensführung. Zukunftsorientierte Unternehmen haben begonnen, einen ESG-Report zu veröffentlichen. Ist Ihr Unternehmen das nächste?